Es bestehen keinerlei Anzeichen dafür, dass der Zuhörer nicht umfassend über die fraglichen Vorkommnisse informiert worden ist. Entsprechendes wird dann vom Beschwerdeführer in seiner Eingabe denn auch nicht behauptet. b. Die Rubrik «Rendez-vous-Gast» dient in erster Linie dazu, dem Hörer einen Einblick in die persönliche Situation und subjektive Überzeugungen von Personen zu geben, mit denen sich die Öffentlichkeit besonders beschäftigt. Nach der Darstellung der Veranstalterin «erhält der Gast Gelegenheit, sich persönlich zu geben, sein Handeln, Denken, Fühlen zu zeigen und seine Gedanken etwas länger als in den aktuellen Informationsrubriken zu formulieren».