In ihrer Stellungnahme vom 29. August 1988 beantragte die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) die materielle Abweisung der Beschwerde. Auf die Argumente der Veranstalterin wird, soweit nötig, in den Erwägungen eingegangen. Die erwähnte Stellungnahme wurde dem Beschwerdeführer am 2. September 1988 zur Kenntnisnahme zugestellt. … II