Am 16. Juni 1988 legte die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein. B. Unterstützt von 26 Mitunterzeichnern, erhob X am 11. Juli 1988 Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) und stellte das Rechtsbegehren, es sei festzustellen, dass durch die Einladung von alt Regierungsrat Martignoni als Studiogast die Sendungen «Rendez-vous