Dabei kreisten die vom Radiojournalisten geführten Gespräche schwerpunktmässig um folgende Themen: persönliche Reaktion Martignonis auf das Urteil, politische Entwicklung und Verhältnis zwischen den Staatsgewalten im Kanton Bern, Werdegang des Politikers, Stellung der Massenmedien im politischen Prozess, persönliche Bewältigung der «Affäre» durch den Betroffenen, seine innere Einstellung zur Religion und eigene Philosophie, Umgang mit der Macht, Zukunft der Parteien und ihre Finanzierung. Am 16. Juni 1988 legte die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein.