Radio. Studiogespräch mit kantonalem Magistrat, gegen welchen ein Strafgerichtsverfahren hängig ist. Art. 15 Konzession SRG von 1987. Das Verbot bezieht sich ausschliesslich auf wirtschaftliche Werbung. Art. 4 Abs. 2 Konzession SRG von 1987. - Ausgewogenheit. Zulässigkeit einer persönlichen Darstellung des Magistrats ohne Mitwirkung der Anklagebehörden, im Sinne einer Ergänzung der übrigen Berichterstattung. - Unter dem Aspekt der Beeinflussung der Gerichte gilt eine erhöhte Sorgfaltspflicht, welche vorliegend erfüllt ist. Art. 24 BB UBI. Keine Verfahrenskosten, wenn eine abgewiesene Beanstandung pertinente Fragen aufgeworfen hat.