In die klassische Dialogform eingebettet, blieben die Äusserungen der namibischen Gäste jederzeit klar als höchstpersönliche Stellungnahmen der Befragten erkennbar. Die künstlerischen Mittel (Tänze, Gesänge und Spielszenen), die zwischen die Diskussionsblöcke geschoben wurden, unterstrichen zudem den spezifischen Charakter dieser Selbstdarstellungssendung». 5. Damit gelangt die Beschwerdeinstanz zum Ergebnis, dass die fragliche Sendung aus konzessionsrechtlicher Sicht nicht beanstandet werden kann. Sie weist keinen ausschliesslich destruktiven Charakter auf.