Demgegenüber hege der Befragte bezüglich der Meinung seiner Landsleute nur gerade die Vermutung, dass sich die Menschen in Namibia diese Art Unterstützung wünschen. Zudem fügte der Journalist an, dass, wie es eine Debatte jüngst im Nationalrat wieder gezeigt hatte, die Zweckmässigkeit solcher Sanktionen stark umstritten sei. c. Offensichtlich ist, dass ein derartiges Sendekonzept den Inhalt einer Sendung und hier der Diskussion beeinflusst. Aus konzessionsrechtlicher Sicht kann dies allein noch nicht beanstandet werden. Von Bedeutung ist aber, dass für die Zuschauer zu jeder Zeit erkennbar ist, von welcher Seite Aussagen und Meinungen in die Sendung einfliessen.