Der Beschwerdeführer hat nicht den mindesten Hinweis dafür geliefert, dass die vorgestellten namibischen Studiogäste tatsächlich «Terroristen» waren. Seine Anklage drückt eher seine politische Wertung aus, nämlich dass alle Mitglieder der SWAPO-Bewegung Terroristen seien. Im vorliegenden Fall rechtfertigen vielmehr verschiedene Elemente die gegenteilige Annahme der SRG: Die Kampagne, im Rahmen welcher die Vortragstournee der namibischen Jugendlichen organisiert worden war, stand unter der Ägide des Europarates; die Gruppe war auf Initiative etablierter Verbände in die Schweiz eingeladen worden; die Tournee in der Schweiz war finanziell vom Bund unterstützt worden.