2 In seiner Eingabe macht der Beschwerdeführer geltend, dass in der Ausstrahlung ausschliesslich Terroristen der South West Africa Peoples Organisation (SWAPO) Gelegenheit erhalten hätten, sich ausführlich zur politischen Lage in Namibia zu äussern, während der offizielle Standpunkt der Regierung nicht wiedergegeben worden sei. Es seien zudem verschiedene Falschinformationen ausgestrahlt worden: So sei behauptet worden, die schwarzen Bevölkerungskreise würden wirtschaftliche Sanktionen gegen Namibia befürworten. Falsch sei auch die Behauptung, wonach in Namibia dasselbe Apartheidsystem vorherrsche wie in Südafrika.