Zwischen diesen Interviews warb eine Gesangsgruppe, die aus Mitgliedern der namibischen Delegation bestand, in Form von Tanz- und Gesangsdarbietungen sowie mit kurzen Spielszenen für die Rassengleichheit und die politische Unabhängigkeit Namibias. Soweit einzelne Passagen dieser Darbietungen Gegenstand präziser Rügen darstellen, wird in den folgenden Erwägungen näher auf sie eingegangen. B. Von 20 Mitunterzeichnern unterstützt, reichte W. am 6. Juni 1988 Beschwerde gegen die obgenannte Sendung bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (hiernach: UBI) ein.