Lehrmeinungen der Zeitgeschichte» auch im religiös-kirchlichen Bereich als Gegenstand satirischer Bearbeitung gewählt wurden. Der SRG ist zuzustimmen, dass auch Kritik an der katholischen Sexuallehre und die darin implizierte Kritik an der Institution Kirche an Radio und Fernsehen 7 möglich sein muss. Im vorliegenden Fall wurde der verfassungsrechtlich gewährleistete Gestaltungsspielraum von den Programmverantwortlichen jedoch überschritten. B. Sequenz «Vergewaltigung»