5 erlangt. Die Rechtsprechung der UBI kann an dieser Rechtsentwicklung nicht vorbeisehen; sie hatte denn auch in ihrer Praxis bereits verschiedentlich Gelegenheit, zum Thema der physischen Gewalt insbesondere gegenüber Frauen Stellung zu nehmen. So hat die UBI beanstandet, dass in gewissen Medien eine Tendenz, Gewalt zu banalisieren und ohne jede Hemmung darzustellen, erkennbar sei (vgl. VPB 51.29). In diesem Entscheid hat die Beschwerdeinstanz die SRG aufgefordert, gegenüber Gewaltdarstellungen kritisch zu sein und das Bewusstsein für die angesprochene Problematik zu wecken. Zusammenfassend ist festzuhalten: