Insbesondere ist die Grenze des Zumutbaren überschritten, wenn zentrale Glaubensinhalte… lächerlich gemacht werden…» (Bericht der Konsultativkommission Radio/Fernsehen zur Sendung «Ping-Pong», vom 29. November 1980). 4. Zu den unbestrittenen und elementaren Rechtswerten und Staatsaufgaben gehört ferner die Verhinderung und Eindämmung von Gewalt in den zwischenmenschlichen Beziehungen. Dem kulturellen Leistungsauftrag von Radio und Fernsehen läuft jedenfalls jede Verherrlichung und Banalisierung von Gewalt zuwider, und dies in ganz besonderem Masse dort, wo sich die Gewalt gegen benachteiligte oder sonst unterlegene Bevölkerungsteile (Kinder, Ausländer, Farbige u.a.) wendet.