«Kein kultureller oder gesellschaftlicher Bereich, auch nicht der religiöse, darf grundsätzlich von kabarettistischen Bearbeitungen ausgenommen werden… Eine klare Grenze sieht die Kommission (jedoch)… darin, dass nicht über religiöse Empfindungen in verletzender Weise, insbesondere ohne aktuellen Anlass, gespottet werden darf. Insbesondere ist die Grenze des Zumutbaren überschritten, wenn zentrale Glaubensinhalte… lächerlich gemacht werden…» (Bericht der Konsultativkommission Radio/Fernsehen zur Sendung «Ping-Pong», vom 29. November 1980).