Ein amtierender katholischer Pfarrer ist nicht nur durch seine berufliche Aktivität eng mit dem Sendegegenstand verbunden. Darüber hinaus ist er als Priester, der sein ganzes Leben - nach dem Selbstverständnis der katholischen Kirche sogar unwiderruflich und unverlierbar - dem Glauben gewidmet hat, auch emotional und moralisch und in den verschiedensten Lebensbezügen so unmittelbar vom Sendegegenstand betroffen, dass schlechterdings unhaltbar wäre, ihm nicht prozessual eine Stellung zuzuerkennen, die ihn im Sinne der konstanten Praxis der Beschwerdeinstanz von den übrigen Programmkonsumenten unterscheidet. 2. Tritt die UBI auf eine Beschwerde ein, ist sie nach Art.