2 werden können. Auf den achten («der Zwang des Vergewaltigers») und zwölften («Litanei») Sketch wird in den Erwägungen dieses Entscheides näher eingegangen. B. Gegen diese Sendung erhob F., Pfarrer, am 4. Mai 1988, und ergänzend am 13. Mai, Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (hiernach: UBI). … C. Gemäss Art. 19 des BB vom 7. Oktober 1983 über die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (BB UBI, SR 784.45) wurde die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (hiernach: SRG) zur Stellungnahme eingeladen.