1 - Verletzung intimer religiöser Gefühle durch Missbrauch eines zentralen Bestandteils des katholischen Kultus und des letzten Wortes Jesu zur satirischen Kritik der Sexuallehre der katholischen Kirche. - Verletzung der Würde des Menschen durch amüsierende Bagatellisierung einer Vergewaltigung. Art. 22 BB UBI. Keine Befugnis der UBI, Rügen zu erteilen.