«Ich habe damit gesagt, was ich noch zu Nicaragua sagen wollte.» Fügt man den strittigen Ausspruch wieder in seinen Kontext ein, erhellt eindeutig, dass er keinesfalls eine zusätzliche persönliche Identifikation des Sprechenden mit den vorangegangenen Aussagen suggeriert, sondern lediglich überleitenden Charakter besitzt: Mit dem beanstandeten Satz wird gewissermassen die Klammer um die vorgängig untersuchte Sequenz geschlossen und der logische Übergang zur nächsten Meldung hergestellt.