Nun ist allerdings einzuräumen, dass der Unterschied zwischen der Feststellung, der US-Geheimdienst CIA finanziere Propagandaaktionen der antisandinistischen Contra in Europa, wobei der Beschwerdeführer als Kontaktperson beim Aufbau einer Freundesorganisation in der Schweiz auftrete, und der Aussage, der Beschwerdeführer werde von der CIA finanziert, nicht allzu gross ist; insofern stellt die beanstandete Sendesequenz einen Grenzfall dar. Anderseits ist zu würdigen, dass der Vorwurf an einen eidgenössischen Parlamentarier, er sei ein bezahlter Helfer eines fremden Geheimdienstes, sehr schwer wiegt und nur unter Beachtung höchster journalistischer Sorgfaltspflichten verbreitet werden darf.