Grundsätzlich macht aber die blosse Wiedergabe einer fremden Satire den Reproduktionsakt selbst nicht zur Satire. Konzessionsrechtlich ist die Wiedergabe einer fremden satirischen Darbietung oder Äusserung insofern nicht zu beanstanden, als Inhalt und Form der ursprünglichen Produktion für jedermann erkennbar bleiben, was unter anderem im Rahmen einer sachgerechten Berichterstattung erfolgen kann. In diesem Sinn ist der blosse Hinweis auf die Glosse im «Mosquito» nicht zu beanstanden; es kann ausgeschlossen werden, dass die Zuhörer wegen des Hinweises auf das «Wanted»-Plakat annehmen konnten, der Beschwerdeführer werde in der Tat polizeilich gesucht.