Diese Darstellung trägt zweifellos den Charakter einer Glosse; nicht zu diskutieren ist hier die geschmackliche oder rechtliche Würdigung dieses Presseprodukts. Vorliegend gilt es zuerst die Frage zu klären, ob die radiophonische Wiedergabe einer satirischen Darstellung ihrerseits wiederum als Satire zu qualifizieren ist. Die Satire impliziert eine bestimmte stilistische (verfremdende, überhöhende) Bearbeitung einer Botschaft. Grundsätzlich macht aber die blosse Wiedergabe einer fremden Satire den Reproduktionsakt selbst nicht zur Satire.