Es fragt sich deshalb, ob diese Prinzipien in gleicher Weise bei der Beurteilung von Sendungen lokaler Veranstalter Anwendung finden können. - Inwiefern die Programme eines jeden Veranstalters dem Gebot der Ausgewogenheit zu entsprechen haben, lässt sich nur mit Blick auf die gesetzliche Organisation der öffentlichen elektronischen Medien beantworten. Es ist davon auszugehen, dass mit zunehmendem Aussenpluralismus, das heisst mit steigender Anzahl konkurrierender Programmanbieter, das Erfordernis der Ausgewogenheit als Pflicht jedes Veranstalters an Intensität abnimmt.