Den Grundsatz, dass die Vielfalt der Ansichten angemessen zur Darstellung gelangen muss, hat die UBI in ihrer Praxis wie folgt konkretisiert: Erforderlich ist danach, dass im Laufe der Zeit möglichst viele und alle die Öffentlichkeit beschäftigenden Themen behandelt und diese aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet werden, wobei kaum je alle relevanten Aspekte und Meinungen zu einem Problem in einem einzelnen Beitrag abgehandelt werden können. Deshalb kann das Erfordernis der sogenannten Ausgewogenheit oft nicht in einer Einzelsendung, sondern lediglich in einer Mehrzahl vergleichbarer Sendungen über einen dem Thema angepassten Zeitraum hinweg erfüllt werden.