Ich habe damit gesagt, was ich noch zu Nicaragua sagen wollte….» B. Über diese Ausstrahlung beschwerte sich der gemeinte Nationalrat beim Eidg. Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement (EVED). Durch die Verbreitung dieser falschen, disqualifizierenden und ehrverletzenden Aussagen, mit denen sich der Radio-Sprecher überdies identifiziert habe, sei gegen Art. 23 Abs. l der V vom 7. Juni 1982 über lokale Rundfunk-Versuche (RVO, SR 784.401) verstossen worden, der eine wahrheitsgetreue Berichterstattung verlangt.