Dritter wäre das Radio einer Sendeform beraubt, derer es zu seiner Glaubwürdigkeit und zur Erfüllung seiner meinungsbildenden Funktion im demokratischen Staat bedarf. 6. … 7. Der Beschwerdeführer rügt generell den destruktiven Charakter der Sendung, wie er in verschiedenen namentlich aufgeführten vulgären Ausdrücken oder im gehässigen Ton des Studiogastes Piero Bettschen zum Ausdruck komme.