Dass den schweren Anwürfen gegenüber dem Beschwerdeführer sofort und klar begegnet werden konnte, ist denn auch offensichtlich auf diese zuletzt genannte Vorkehr zurückzuführen. Zu den gebotenen Präventivmassnahmen gehörte ferner die Instruktion des Studiogastes, wie sie in der Sendung selbst erwähnt, in der Stellungnahme der SRG bestätigt und vom Beschwerdeführer nicht bestritten wird. Dass sich auch an die elementaren Regeln des Respekts vor der Ehre eines Menschen halten muss, wer Gelegenheit zu unmittelbarer Mitteilung an die Radiohörer erhält, muss im übrigen als selbstverständliches Gebot betrachtet werden.