Das Risiko eines Missbrauchs der dem Gast zu unmittelbarer Kommunikation mit den Hörern eingeräumten Sendezeit hatte Radio DRS im vorliegenden Fall von vornherein durch die Beschränkung auf zwei Minuten, die eindeutige vorgängige Qualifizierung der «Carte Blanche» als «Freiraum» zu persönlicher, spontaner Selbstdarstellung und schliesslich die Begleitung durch kompetentes Studiopersonal angemessen zu reduzieren versucht. Dass den schweren Anwürfen gegenüber dem Beschwerdeführer sofort und klar begegnet werden konnte, ist denn auch offensichtlich auf diese zuletzt genannte Vorkehr zurückzuführen.