Sowohl nach der vom Radio bestimmten Form wie nach dem vom Gast gegebenen Inhalt war für den Radiohörer völlig klar, dass es sich um höchst persönliche Äusserungen des Studiogastes handelte. Eine Identifizierung des Veranstalters mit der beanstandeten Traumerzählung war schon unter diesem Gesichtspunkt nicht möglich. Radio DRS 3 hat sich gegenüber dem Sendeinhalt überdies durch die beiden folgenden Kommentare der Moderatorin mit aller wünschbaren Deutlichkeit und der für eine Unterhaltungssendung auffallenden Bestimmtheit distanziert. Insbesondere die Absage am Schluss der Sendung enthält mehr als eine «pauschale Entschuldigung» für die Anwürfe gegen den Beschwerdeführer;