Indem die Sendung auf der Krebserkrankung und ihrer Behandlung eine politische Satire aufbaut, verlässt sie den Rahmen dessen, was eine die Menschenrechte und Menschenwürde respektierende Gesellschaft akzeptieren kann.» Nach diesen Grundsätzen sind auch die vorliegenden Beanstandungen zu beurteilen, soweit sie persönliche Angriffe auf den Beschwerdeführer zum Gegenstand haben. 5. Die Äusserungen des Studiogastes Piero Bettschen über den Beschwerdeführer wiegen schwer. Entsprechend deutlich war die Reaktion der Radiosprecherin sowohl unmittelbar im Anschluss an die Äusserungen als auch im Rahmen der Absage der Sendung kurz vor 12 Uhr. Im einzelnen ist folgendes zu würdigen: