3 Konzessionsbeschwerde jedoch auch im Rahmen von Art. 14 Bst. a BB, und es ist daher jedenfalls unter diesem Gesichtspunkt auf die konzessionsrechtliche Prüfung einzutreten. … 3. Eine Sendung umfasst einen in sich geschlossenen Programmteil. Einen solchen stellt zweifellos die am 28. April 1987 erfolgte Ausstrahlung von «Szene» in der Zeit zwischen 9 Uhr und 12 Uhr dar. Die Beschwerdeinstanz hat nach Gesetz eine Sendung als Gesamtheit zu würdigen, unter Umständen auch mehrere Sendungen, soweit der innere Zusammenhang diese als konzessionsrechtliche Einheit erscheinen lässt (Art.