habe. Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) müsse für die Äusserungen, welche nach Praxis der Unabhängigen Beschwerdeinstanz einen destruktiven Charakter aufwiesen, die Verantwortung übernehmen, weil die Tat vorsätzlich geplant worden sei und eine Manuskriptkontrolle durch das Radio gefehlt habe. Daran ändere auch die pauschale Entschuldigung der Moderatorin nichts. Der destruktive Charakter der ganzen Sendung zeige sich auch darin, dass Bettschen in verschiedenen Zusammenhängen wiederholt Gehässigkeiten verbreitet habe. So sei schon in der Einstiegsrunde «Kreuzverquer» die Polizei mit faschistischen Schlägertrupps im Dritten Reich verglichen worden.