Ein möglicher Ansatzpunkt für die Lösung kann in der Untersuchung liegen, wie weit ein Spielfilm dokumentarischen Charakter aufweist. Der hier zur Diskussion stehende Film stellt allerdings ein schlechtes Objekt dar für die Beantwortung der Fragen. Denn er hat auf künstlerisch wertvolle Weise ein subjektives Schicksal mit fiktivem Hintergrund und ohne Verallgemeinerungen gezeigt und damit einen Vorstoss in den oben geschilderten Grenzbereich vermieden. [1] Beschluss gefasst in Abwesenheit des für diese Frage in den Ausstand getretenen Präsidenten, unter Vorsitz des Vizepräsidenten Ritschard.