Der Beschwerdeführer schildert sie nicht immer korrekt und liefert Interpretationen, die einer näheren Prüfung nicht standhalten. So kann die Instanz etwa den Vergleich mit Gestapo-Methoden nicht nachvollziehen, den der Beschwerdeführer in der Passage anstellt, welche das Paar bei der Schwarzarbeit in einer Restaurant-Küche zeigt und in der es deswegen beim Anblick von zwei Polizisten (die im Lokal Kaffee trinken) erschrickt. Die einzige wirklich grobe Sequenz enthält die polizeiliche Ausschaffung des Mannes. Sie erfolgt aber nicht unbegründet im Film, sondern passiert erst, nachdem er innert der ihm gesetzten Frist nicht ausgereist ist.