Dies zeigt sich auch darin, dass beispielsweise die rechtliche Abwicklung der Asylverfahren als solche im Hintergrund bleibt. Der Zuschauer erfährt zwar von den diversen Bedrohungen, denen die zwei Hauptpersonen in ihrer Heimat ausgesetzt waren und dass sie dafür keine Beweise haben; er vernimmt aber nichts von den rechtlichen Bedingungen der Asylgewährung. Der Film setzt voraus, dass die Frau und der Mann wirklich bedroht sind. Daraus wird ihr Widerstand gegen die Ausschaffung begreiflich. b. Die Beschwerdeinstanz verzichtet darauf, jede der vom Beschwerdeführer bezeichneten Szenen im Detail abzuhandeln.