Weder hat sich der Präsident der Instanz publizistisch direkt mit dem Film auseinandergesetzt - wodurch allenfalls eine neue Situation zu verzeichnen wäre -, noch stehen seine Äusserungen über die NA in irgendeinem Zusammenhang mit der fraglichen Sendung. Das allgemeine politische Umfeld aber, in dem sich der beanstandete Film bewegt und für das sich die NA besonders (und anders als der Präsident der Instanz) interessiert, genügt - wie oben dargelegt - nicht, um einen Verdacht auf Befangenheit in der in dieser Sendung zur Diskussion stehenden «Sache» aufkommen zu lassen.