3 begründen, die sich ebenfalls mit dem Problem beschäftigen. Die gegenteilige Auffassung führte im Ergebnis dazu, dass Journalisten, die sich regelmässig zu aktuellen Problemen schweizerischer Politik äussern, gar nicht in die Instanz wählbar wären, weil sie immer wieder in den Ausstand treten müssten. Der Tatsache, dass politisch unterschiedliche Meinungsströmungen existieren, hat der Bundesrat bei der Wahl der Mitglieder in die Instanz Rechnung zu tragen. Eine Befangenheit im Sinne von Art.