Es gehört zu den selbstverständlichen Aufgaben eines Journalisten, sich in seinen Kommentaren mit den verschiedenen Problemen auseinander zusetzen, die die schweizerische Öffentlichkeit beschäftigen. Die gleichen Probleme sind typischerweise Gegenstand von Radio- und Fernsehsendungen, und gerade solche Themen aktueller innenpolitischer Auseinandersetzung geben besonders häufig Anlass zu Konzessionsbeschwerden. Allein die Tatsache, dass sich ein Mitglied der Instanz engagiert zu einer aktuellen innenpolitischen Frage geäussert hat, kann nicht seine Befangenheit bei der Beurteilung sämtlicher Sendungen