Demnach scheidet die NA zum vornherein als Beschwerdeführerin aus. Überdies schreibt auch der Beschwerdeführer - mit Ausnahme der Einleitung zur Eingabe und ihrer Ergänzung - konsequent von «Beschwerdeführer» und sich selber; er führt im Absender, im Briefkopf, in der Grussformel sowie auf den Unterschriftenblättern für die Mitunterzeichner ausschliesslich seinen Namen und seine Titel auf, ohne Hinweise auf die Partei. Ebenso wird aus den Eingaben nicht ersichtlich, ob und in welcher Funktion er im Zentralvorstand der NA sitzt und welche Befugnisse ihm zustehen. Diese Umstände lassen auch für sich die Nationale Aktion nicht als Beschwerdeführerin erscheinen.