In dieser Sequenz kann man sich mit dem Beschwerdeführer fragen, weshalb der Film nicht auf die Präsentation mit Alkohol verzichtet hat. Weder die Sendung noch die Szene selber hätten an Attraktivität eingebüsst. Allerdings kann von einem Trinkgelage nicht die Rede sein. Auch sah man, nur kurz, nicht mehr als vier Personen gross im Bild mit Wein. Deshalb und angesichts der Kürze der ganzen Sequenz erlangt sie keine nennenswerte Bedeutung. Zudem handelt es sich um eine offenbar nicht ganz realitätsferne (Un-)Sitte einer Art von Gipfeltrunk. Insgesamt hinterlässt die Passage keinen entscheidenden Eindruck für die Sendung. c. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch in bezug auf den Satz von