1. … Zur Legitimation führt der Bundesbeschluss aus, dass einzelne Personen, Behörden oder Vereinigungen eine Beschwerde einreichen können, wenn sie eine enge Beziehung zum Gegenstand der beanstandeten Sendung besitzen (Art. 14 Bst. b und c des BB vom 7. Oktober 1983 über die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, SR 784.45, im folgenden BB). Voraussetzung zum Nachweis der engen Beziehung ist nach Praxis der Unabhängigen Beschwerdeinstanz, dass jemand entweder selber