Gegen diese Sendung hat am 13. Januar 1987 der Beauftragte für Prävention eines kantonalen Sanitätsdepartements eine Beschwerde eingereicht. Er beanstandet insbesondere vier Szenen, in denen für alkoholische Getränke geworben worden sei: (a) Das «Après-Ski-Lied» habe suggeriert, mit Alkohol komme man schneller zu einem Kuss. Trütsch habe einer jungen Frau das Glas zum Mund geführt und sie so zum Trinken verleitet. (b) In einer Sequenz sei ein «Trinkgelage» auf der Skipiste gezeigt worden, was angesichts der häufigen Unfälle infolge Alkohols unverständlich sei.