Fernmeldeverkehr. Fernsehen. Beanstandung einer Unterhaltungssendung, in welcher gewisse Szenen vom Alkoholkonsum handeln. Legitimation des Beauftragten für Prävention eines kantonalen Sanitätsdepartements. Tragweite des Verbots der Werbung für alkoholische Getränke. Keine Konzessionsverletzung angesichts der zeitlich und inhaltlich unerheblichen Bedeutung der beanstandeten Szenen.