denn die in «Temps présent» ausgestrahlten Aussagen vom Sion-Präsidenten und vom Ligakammer-Mitglied belegen, dass die in den Sendungen gemachten Angaben über Spitzensaläre - was die Grössenordnung anbetrifft - stimmen. Wenn in bezug auf den Spieler X oder Y eine Angabe falsch sein sollte, wäre dies konzessionsrechtlich nicht von Belang, weil es sich nicht um einen für das Verständnis der Zusammenhänge aus der Sicht des Publikums relevanten Fehler handeln würde. Im übrigen könnten einzelne Fehlangaben durchaus mit den bestehenden Schwierigkeiten der Informationsbeschaffung erklärt werden.