In bezug auf die drei betreffenden Spieler legt die SRG dar, dass sie Informanten und Informationen hatte, welche ihre Aussagen belegten…. Die Beschwerdeinstanz sieht sich nicht veranlasst, zu dieser Frage weitere Recherchen zu tätigen; denn die in «Temps présent» ausgestrahlten Aussagen vom Sion-Präsidenten und vom Ligakammer-Mitglied belegen, dass die in den Sendungen gemachten Angaben über Spitzensaläre - was die Grössenordnung anbetrifft - stimmen.