5 Abgesehen davon, dass diese Aussage widersprüchlich ist, kann sie so auch nicht exakt sein. Denn in der Sendung hat dieser Vertreter Fragen zum Fall Hermann und dessen Jahressalär konkret beantwortet. Ferner hat er sein Interview vor der Ausstrahlung visioniert und sich hinterher primär deswegen beklagt, weil es nicht en bloc, sondern zerstückelt ausgestrahlt wurde. Die Beschwerdeführerin konnte somit nicht glaubhaft machen, dass in diesem Fall wesentliche Aussagen unterschlagen wurden (vgl. dazu auch Bst. e).