Einzig in einem Fall wird konkret angegeben, welche wichtigen Informationen angeblich weggelassen wurden. Ein Vertreter der Ligakammer soll erklärt haben, er habe den Fall Hermann nicht selber behandelt und könne ihn deshalb nicht kennen; er habe gesagt, bei der diskutierten Summe von rund einer halben Million Franken handle es sich um einen Betrag, der sich auf zwei Jahre verteile. Diese Äusserungen seien unterschlagen worden.