11 q) - t), v)). Denn die entsprechenden telefonischen Versuche stehen - ob sie nun zwei Tage oder eine Woche vor der Sendung beginnen - in keinem Verhältnis zu den übrigen umfangreichen Vorbereitungen. In dieser Beziehung vermittelt auch die in der Sendung gefallene Bemerkung, Z wolle nicht und sein Anwalt erst später Stellung nehmen, ein allzu vereinfachtes Bild. Allerdings sind diese Äusserungen im Zusammenhang mit der gesamten Sendung nicht von erheblicher Bedeutung. d. Zum vornherein keinen Einfluss auf die Meinungsbildung des Publikums können schliesslich die Beanstandungen a) und w) haben.