Angesichts des Aufbaus und der Bedeutung dieser Passagen haben die Programmgestalter die journalistische Sorgfaltspflicht genügend beachtet, indem sie sich vorwiegend auf die von Rychetsky zur Verfügung gestellten Akten gestützt haben. b. Diese Auffassung wird - trotz gegenteiligen Beteuerungen des Beschwerdeführers (Beanstandung b), d)) - bestärkt durch die vom Moderator wiederholt vorgenommenen Einschränkungen, wonach man keine vollständige Darstellung aller Seiten liefern könne und wonach zum Beispiel auch das endgültige Urteil und damit die Beantwortung diverser Fragen noch ausstünden.