Aufgrund dieser Überlegungen, dass das Radio sein Publikum nicht zu einem negativen Urteil über Z animiert hat, erübrigt es sich, konkret beanstandete Einzelheiten oder Weglassungen zu untersuchen und damit den «Aktenberg» allenfalls noch zu vergrössern. Angesichts des Aufbaus und der Bedeutung dieser Passagen haben die Programmgestalter die journalistische Sorgfaltspflicht genügend beachtet, indem sie sich vorwiegend auf die von Rychetsky zur Verfügung gestellten Akten gestützt haben.