Neben diesen Beispielen überwiegt zudem - wie schon in Ziff. 4 erwähnt - der Konflikt mit der Justiz, welcher auffallend oft das Element mit dem Prozessgegner weglässt. Ebenso wird beispielsweise der Inhalt des Hauptschiedsspruchs - welcher bei Bedarf bestens zur systematischen Herabminderung von Z hätte dienen können - nur nebenbei erwähnt; danach wird sogleich dessen Zustandekommen, das heisst das Funktionieren des Justizapparates, näher beleuchtet. Gerade solche Sequenzen machen deutlich, welche Aspekte der Geschichte im Vordergrund stehen sollen und wie immer wieder versucht wird, Z - und damit auch Kritik an ihm - aus dem Spiel zu lassen.